Das für Sie passende Angebot finden:
Zielgruppen:
Ich biete Ernährungsberatung für alle Altersgruppen an. In einem Vorgespräch können zunächst Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und mögliche Beratungsziele sowie - grenzen besprochen. Es wird geklärt, ob es sich bei der Beratungsform um eine Ernährungstherapie handelt und Sie in diesem Fall eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigen (siehe unten).
Wann wird die Ernährungsberatung zur Ernährungstherapie?
Die Begriffe Ernährungsberatung und Ernährungstherapie werden oft synonym verwendet, doch sie verfolgen unterschiedliche Ziele: während bei der Ernährungsberatung Gesunde beraten werden (Primärprävention), sind es bei der Ernährungstherapie bereits Erkrankte, die beraten werden (Sekundärprävention).
Ernährungsberatung
nach §20 SGB V (Primärprävention)
- richtet sich an Gesunde sowie Menschen mit einem definierten Risikoprofil (z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche, SeniorInnen)
- dient dazu, Krankheitsrisiken aufgrund von Mangel- oder Fehlernährung sowie Übergewicht zu verhindern oder zu reduzieren
- können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr BMI unter 30 liegt und Sie keine weiteren Erkrankungen haben
- wird von vielen Krankenkassen bezuschusst
- kann von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin empfohlen werden
Ernährungstherapie
nach §43 SGB V (Sekundärprävention)
- richtet sich an Menschen mit bereits bestehenden Erkrankungen (z.B. Typ-2-Diabetes, BMI
>
30,...)
- dient der Linderung oder Verzögerung eines Krankheitsverlaufs
- wird von vielen Krankenkassen bezuschusst
- Voraussetzung ist die Ausstellung einer
ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
durch Ihren Arzt/ Ihre Ärztin
Zeit und Ort der Beratung:
Die Beratungstermine finden in der Regel
donnerstagnachmittags in
Blomberg statt
In Einzelfällen führe ich Beratungen nach Absprache auch bei Ihnen zuhause durch (in Abhängigkeit vom Wohnort).
Auf Wunsch können Termine zusätzlich telefonisch oder online durchgeführt werden.
Preise:
Eine Beratungseinheit (45 min): 60,00 Euro
Methode Dr. Ambrosius: je nach gebuchtem "Paket"
Die Höhe der jeweiligen Bezuschussung erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.